Aktuelles

17. Hospiz- und Palliativtag Schleswig-Holstein (HUPT), am Sonnabend, 6. September 2025,

Gemeinsam mit unserem diesjährigen Kooperationspartner – dem ambulanten Hospiz-Dienst Husum und Umgebung e.V. – möchten wir Sie herzlich einladen zum 17. Hospiz- und Palliativtag Schleswig-Holstein (HUPT), der

am Sonnabend, 6. September 2025,

um 10.00 Uhr

(Check-In und Get-Together ab 9.00 Uhr)

in der Messe Husum & Congress

Am Messeplatz 12-18, 25813 Husum

stattfinden wird. Überschrieben ist der HUPT 2025 mit dem Titel

Ge(h)zeiten.

Veränderungen – Entwicklungen – Umbrüche

Hospiz- und Palliativarbeit als gesellschaftlicher Impulsgeber

 Die Schirmherrschaft liegt bei Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.

Fortbildungspunkte für Ärztinnen und Ärzte sowie beruflich Pflegende sind beantragt.

Neben Vorträgen, Workshops, Talk, Musik und der Gelegenheit zum Netzwerken an verschiedenen Info-Ständen wird ausreichend Raum für den Austausch und viele Gespräche bleiben. Wir laden ein, miteinander zu arbeiten, Fragen zu stellen, Antworten zu finden und Perspektiven zu entwickeln.

Den Einladungs-Folder finden Sie hier EINLADUNG – Ge(h)zeiten – Husum – 6_September 2025 und den Anmeldebogen hier ANMELDEBOGEN – Ge(h)zeiten – Husum – 6_September 2025 .

Wir freuen uns, Sie in Husum begrüßen zu können!

Der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein e.V. (HPVSH e. V.)

ist Dachverband und Interessenvertretung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Schleswig-Holstein, in denen sich viele hundert Menschen ehrenamtlich und hauptamtlich engagieren. Der HPVSH ist seinerseits Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) und arbeitet eng mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) zusammen. Er ist konfessionell und politisch unabhängig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Die Aufgabenfelder des Hospiz- und Palliativverbands Schleswig-Holstein e.V. (HPVSH) sind die Förderung von Vernetzung und Kooperation, Fort- und Weiterbildung sowie Beratung
und Begleitung. Ein konstruktiver Dialog mit Gesellschaft und Politik wie eine gute und sensible Öffentlichkeitsarbeit, die sich einer weiteren Enttabuisierung der Themen Sterben, Tod und Trauer widmet, stehen im Mittelpunkt der Arbeit.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.hpvsh.de/service/downloads#fndtn-broschueren-flyer.

Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativarbeit

Wesentliches Merkmal der Hospizarbeit ist das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen. Ihr Tätigkeitsfeld ist vielfältig und facettenreich: Die meisten der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen engagieren sich in der Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Sie sind für sie da, ebenso für ihre Zugehörigen, spenden ihnen Zeit und gehen auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Außerdem unterstützen sie die Hinterbliebenen durch unterschiedliche Trauerangebote.  Durch ihre Tätigkeit leisten sie nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der Begleitung der Betroffenen, sondern sie tragen wesentlich dazu bei, dass sich in unserer Gesellschaft ein Wandel im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen vollzieht. Vor allem in den ambulanten Hospizdiensten kommen ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen zum Einsatz, aber auch in stationären Hospizen, Pflegeheimen, im Krankenhaus und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Möchten auch Sie im Team der Ehrenamtlichen mitarbeiten? Dann finden Sie weitere Informationen unter https://www.hpvsh.de/service/downloads#fndtn-broschueren-flyer.

Presseinformation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches vom 26.02.2020.

Am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches verkündet.
Hierzu finden Sie u. g. eine Erklärung von Prof. Dr. Roland Repp, Vorsitzender des Hospiz- und Palliativverbands Schleswig-Holstein e.V.:

Presseinformation
Kiel, 26. Februar 2020
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Heute verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches.
Dazu erklärte Prof. Dr. Roland Repp, Vorsitzender des Hospiz- und Palliativverbands Schleswig-Holstein:
„Für uns bedeutet die heute getroffene Grundsatzentscheidung vor allem, die Perspektiven und Möglichkeiten einer guten hospizlichen und palliativmedizinischen Versorgung noch stärker als bisher in der breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Unheilbar erkrankten Menschen die Angst vor dem Würdeverlust zu nehmen, durch Schmerztherapien, fürsorgende Pflege und würdevolle Begleitung, das ist unsere Aufgabe.
Die Angebote der Palliativmedizin ermöglichen ein Leben bis zum Schluss – die Beihilfe zum Suizid darf deshalb keine Alternative zur Sterbebegleitung und auch keine Therapieoption sein.
Das Verfassungsgericht hat uns allen mit dem heutigen Urteil aber auch eine Aufgabe gestellt: in einen gesellschaftspolitischen Dialog zu den letzten Fragen des Lebens zu treten und dabei gleichzeitig der Autonomie des unheilbar Erkrankten wie auch der Fürsorge und Solidarität ihm gegenüber Rechnung zu tragen.“

Das Urteil und die Begründung finden Sie hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein

Medien-Information

19.01.2018

Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit Schleswig-Holstein unterzeichnet Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

KIEL. Der Vorsitzender des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein (HPVSH) Dr. Herrmann Ewald und die Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit Schleswig-Holstein (LKS) Claudia Ohlsen waren heute (19.1.) anlässlich eines offiziellen Antrittsbesuchs zu Gast bei Sozialminister Dr. Heiner Garg im Kieler Ministerium. Anlässlich des Besuchs unterzeichnete Claudia Ohlsen für die Koordinierungsstelle die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen.

Minister Garg hatte die Charta für das Ministerium bereits 2011 unterzeichnet und begrüßt den heutigen Beitritt: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Dafür steht die Charta und dafür stehen Land und Koordinierungsstelle. Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, dass Sterbende im Land gut versorgt und unterstützt werden. Mit der heutigen Unterzeichnung setzt die Koordinierungsstelle zudem ein Zeichen zur weiteren Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in Schleswig-Holstein“.

Mit der Einführung der Charta ist ein bundesweiter, die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene und die verschiedenen gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Sektoren übergreifender Prozess in Gang gesetzt worden, der den Fokus auf humane Bedingungen für den Tod legt.

„Die Auseinandersetzung mit den existenziellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung chronisch unheilbarer Erkrankungen, des demografischen Wandels sowie sich ändernder gesellschaftlicher Strukturen eine wichtige gesellschaftliche und gesundheitspolitische Aufgabe“, so Ohlsen. Es gelte daher, den internen Dialog der gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen zur Palliativversorgung zu fördern, aber auch mit einem klaren Bekenntnis zu dem angestoßenen Charta-Prozess in Deutschland ein Zeichen nach außen zu setzen.

Ziel der Landeskoordinierungsstelle ist es, die landesweit etablierte und wichtige ehrenamtliche Tätigkeit in der hospizlichen Begleitung und der Trauerarbeit und die enorme Aufgabenfülle der Hospizversorgung auf der Landesebene durch professionelle Strukturen zu unterstützen und die hospizliche Arbeit im Lande weiterzuentwickeln.
Weitere Info: www.charta-zur-betreuung-sterbender.de und www.hpvsh.de

Anlage: Foto zur freien Verw.: Dr. Ewald, Claudia Ohlsen, Minister Garg. Quelle: MSGFJS